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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Warum kann ich kein Eigentumsrecht vom Besitzer des Seniorenheimes erwerben?

  • Sie müssten für das Eigentumsrecht 50% mehr bezahlen und der neue Inhaber soll noch 4% Grunderwerbsteuer an den Staat zahlen. Das heißt insgesamt wäre der Erwerb des Eigentumsrechtes 56% mehr als der Kauf des Nutzungsrechtes.
  • Das Eigentumsrecht ist übertragbar, das heißt es ist vererbbar. In dieser Weise wäre es unkontrollierbar, an wem der Besitzer, die Erben das Eigentumsrecht verkaufen oder an welche Person sie es vermieten, bzw. zur Nutzung überlassen. So könnte ein jeder in die Wohnung einziehen und die Interessen der Seniorenheim-Gemeinschaft stören, sogar die Sicherheit wäre eventuell in Gefahr und die Art des „Senioren-Haus" würde somit enden.
  • Wenn es mehrere Eigentümer oder Erben gibt, wäre die Nutzung des Eigentumsrechtes in Gefahr und die Art des „Senioren-Haus" würde somit eventuell enden.
  • Das Eigentumsrecht kann von einer dritten Person mit Forderungen belastet werden (Bank, Gläubiger, Privatperson, Familienmitglied).

Was gehört in das Nutzungsrecht?

  • Zum Nutzungsrecht gehört in erster Linie das ausschließliche Recht zur Nutzung der in der Vereinbarung markierten und ausgestatteten Wohnung und des dazugehörenden Abstellraums. Bei den Wohnungen im Erdgeschoß auch der dazugehörende Gartenteil sowie bei allen Wohnungen ein PKW-Stellplatz am bewachten Parkplatz,
  • in zweiter Linie das gemeinsame Nutzungsrecht der Fläche des Seniorenheimes,
  • drittens das gemeinsame Nutzungsrecht der festgelegten Räumlichkeiten des Pflegeheimes Blaue Donau (insbesondere: Gemeinschaftsraum, Restaurant, Arztpraxis, das Hallenbad für Unterwassertherapie, Turnhalle, Umkleidekabinen,

Friseursalon, Räumlichkeiten der Pediküre, Kapelle), gemäß der Nutzungsregeln der einzelnen Räume.
Ist das Nutzungsrecht vererbbar?

  • Das Nutzungsrecht ist nicht vererbbar,
  • es kann nicht verkauft oder weitergegeben werden und darf nicht vermietet werden,
  • es kann von einer dritten Person nicht mit Forderungen belastet werden.

Was geschieht, wenn ich kurz nach meinem Einzug sterbe? Verliere ich die eingezahlte Summe?
Bei Nutzungsrecht auf Lebenszeit:

  • Falls der Bewohner innerhalb 5 Jahre nach dem Einzug stirbt, wird aus der Summe des eingezahlten Nutzungsrechtes die auf 5 Jahre angehende Restbetrag nach Abzug von 1.000.000 HUF dem angegebenen Erben zurückerstattet. (Zum Beispiel: wenn der Bewohner drei Jahre nach Einzug stirbt, wird von der eingezahlten 27 Millionen HUF Nutzungsrecht ungefähr 10,8 Millionen HUF an die Erben zurückgezahlt.)
  • Fünf Jahre nach dem Einzug wird beim Tod des Bewohners keine Summe vom Nutzungsrecht zurückgezahlt.

Was geschieht, wenn mir irgend etwas zustoßen sollte?

  • Der Hausarzt (die Hausärztin) hat dreimal pro Woche Sprechstunde innerhalb von 100 Metern, man muss lediglich einen Termin mit ihm/ihr vereinbaren.
  • Vom häuslichen Pflegedienst-Paket kann nach Bedarf tägliche Pflege in Anspruch genommen werden, von 30 Minuten bis vier Stunden pro Tag. In diesem Fall kontrollieren die Krankenschwester täglich den gesundheitlichen Zustand und referieren, wenn jemand mehr Pflege braucht. Der Bewohner kann nach Bedarf ein Paket mit mehr Pflegedienst bestellen und in Anspruch nehmen.
  • Wenn jemand intensivere Pflege für längere Zeit braucht, kann man mit Priorität in das Pflegeheim Blaue Donau einziehen. In diesem Fall braucht man keinen Eintrittsbeitrag zu zahlen, lediglich die Einzahlung des monatlichen Gebührs ist notwendig, was zur Zeit 120.000 HUF/Monat beträgt (vollstationäre Pflege im Pflegeheim Blaue Donau). Diese Gebühr wird jährlich mit der Summe der Rentenerhöhung proportional verändert.

Wie sieht es zeitlich aus mit meinem Einzug ins Seniorenheim?

  • Der Bau des ersten Seniorenhauses beginnt, wenn 18 Personen im Ruhestand mit Einzahlung des Vorschusses ihre eindeutige Absicht erklären, dass sie das Nutzungsrecht erwerben werden. Davon und über den Start des Baus werden die 18 Bewerber informiert.
  • Der voraussichtliche Bau des ersten Hauses wird ungefähr 10-12 Monate dauern. Das Nutzungsrecht muss in fünf Raten bezahlt werden. Die Zahlungsfristen werden nach dem Leistungsfortschritt der Bautätigkeiten gerichtet. Die letzte Rate muss nach der Ausgabe der Lizenz, vor dem Einzug in die Wohnung bezahlt werden.

Was geschieht, wenn ich meine Wohnung früher verkaufe und noch nicht ins Seniorenheim einziehen kann?

  • Es ist zweckmäßig, die effektive Inbesitznahme Ihres vorigen Immobiliens mit der Besitznahme der Wohnung im Seniorenheim in Einklang zu bringen.
  • Es ist möglich (jedoch nur begrenzt) im Pflegeheim Blaue Donau für eine kurze Zeit ein Zimmer zu mieten.

Wie sieht es aus mit den Nebenkosten der Wohnung?

  • Die Heizung geschieht in jedem Haus mit einem zentralen Gasheizungskessel, deshalb gibt es in den Wohnungen keine Gasleitungen. Der Gasverbrauch der Wohnungen wird mit individuellen Wärmezählern gemessen. Der technische Ausbau der Klimaanlage ist vorhanden, der Einbau des Gerätes ist jedoch optional.
  • Die Wohnungen werden mit individuellen Meßgeräten ausgestattet, das heißt der Wasserverbrauch (sowohl Kalt-, als auch Warmwasser) und der Strom werden nach dem genauen Verbrauch verrechnet.
  • Nach Schätzungen der Fachleute kann der Verbrauch der Wohnungen unter 20.000 HUF/Monat gehalten werden.

Sind die Wohnungen möbliert?

  • Die Küche wird mit eingebauten IKEA-Möbeln und Elektrogeräten ausgestattet. Diese sind: Keramikkochfeld für 2 Platten, Dunstabzugshaube, Mikrowelle, Geschirrspüler, Kühlschrank. Die eingebaute Küche ist in der Gegenleistung der

Nutzungsrechte enthalten.

  • Das Badezimmer ist barrierefrei und bei Bedarf gibt es Platz für eine Waschmaschine.
  • Die Wohnungen sind alle unmöbliert. Die Einrichtung können wir mit IKEA-Möbeln lösen, aufgrund einer besonderen Vereinbarung. Den Transport und die Montage der IKEA-Möbel können wir kostenlos zu Ihrer Verfügung stellen.
  • In den Wohnungen gibt es keine Textilien (z.B. Gardinen, Vorhänge).
  • Selbstverständlich ist es möglich, die Wohnungen mit eigenen Möbeln, nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen einzurichten.

Können die Bewohner das Gelände des Seniorenheimes nach eigenen Belieben, jederzeit verlassen?

  • Das Seniorenheim funktioniert wie eine Eigentumswohnung in einem größeren Haus, ausgestattet mit Portier- und Sicherheitsdienst.
  • Das Seniorenheim können alle Bewohner nach eigenen Belieben jederzeit verlassen und man kann auch Gäste empfangen. Wir empfehlen Ihnen, uns beim Verlassen des Seniorenheimes Ihre erwartete Ankunft, bzw. eine Verfügbarkeit, Handynummer mitzuteilen.

Welche Programme gibt es im Seniorenheim?

  • Bewegungstherapie in Gruppen, Unterwassertherapie in Gruppen,
  • Organisation von Ausflügen,
  • Theaterbesuche, Clubsitzungen, Therapiegruppen.

Wenn ich in die Bank oder zu einem Facharzt gehen soll, kann mir jemand dabei behilflich sein?

  • Ja, selbstverständlich. Sie müssen aber die Kosten der Autonutzung und die Lohnkosten der Begleitperson bezahlen.