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Sicherheit

Bequemlichkeit

Harmonie

Nutzungsrecht

In das Seniorenheim Blaue Donau können Personen einziehen, die über 67 Jahre sind, fähig zu einer selbständigen Lebensführung sind, rechtlich handlungsfähig sind (nicht unter Betreuung bzw. Vormundschaft stehen), nicht unter Demenz leiden (keine Alzheimer-Kranke), keine psychiatrischen Erkrankungen haben und nicht unter einer Abhängigkeit leiden. Über all diese Tatsachen muss der potentielle Bewohner beim Erwerb der Nutzungsrechte des Seniorenheimes eine offizielle Erklärung ermitteln.

Zum Nutzungsrecht gehört das ausschließliche Recht zur Nutzung der in der Vereinbarung markierten und ausgestatteten Wohnung und des dazugehörenden Abstellraums. Bei den Wohnungen im Erdgeschoß auch der dazugehörende Gartenteil sowie bei allen Wohnungen das ausschließliche Benutzungsrecht eines PKW-Stellplatzes am bewachten Parkplatz und das gemeinsame Nutzungsrecht der festgelegten Räumlichkeiten des Pflegeheimes Blaue Donau (Hallenbad, Turnhalle, Friseursalon, Kapelle).

Das Nutzungsrecht darf nicht an eine dritte Person veräußert (verkauft) werden und es ist nicht vererbbar. Unter gegenseitigem Einvernehmen kann man Nutzungsrecht kündigen, und es kann auch einseitig gekündigt werden, falls die psychische Lage oder die Abhängigkeit des Bewohners dies begründet. (Das Dokument über den Status des potentiellen Bewerbers ist Anhang des Vertrages.) Zweimal im Jahr untersuchen die mentalhygienischen Kollegen der Heilig-Kreuz-Stiftung den gesundheitlichen und psychischen Zustand, Status der Bewohner im Seniorenheim. Über die freiwillige Akzeptierung und regelmäßige Teilnahme erklären sich die Bewohner im voraus.

Die grundsätzliche Voraussetzung für die Pflege und die Erhaltung des Nutzungsrechts ist die gesundheitliche, geistige und psychische Untersuchung des potentiellen Bewohners in Bezug auf die altersspezifischen Eigenschaften. Dies geschieht durch die Konsultation mit den mentalhygienischen Kollegen der Pflegedienstleistung sowie falls notwendig mit einem Psychiater. Durch ärztliches Gutachten des Psychiaters kann zur Sicherheit und zum Komfort der Wohngemeinschaft des Seniorenheimes der Erwerb des Nutzungsrechtes zurückgewiesen werden. Das Seniorenheim akzeptiert in die Wohnungen des Hauses keine Personen mit psychiatrischen Krankheiten, die das Zusammenleben in einer Gemeinschaft stören könnten.

Nutzungsrecht auf Lebenszeit

Nutzungsrecht des Seniorenheimes auf Lebenszeit empfehlen wir solchen Leuten im Ruhestand, die noch eine lange, harmonische Zeit in Sicherheit, Komfort und Unterstützung erleben möchten, und sich um die eigene Zukunft kümmern möchten. Wenn sich eventuell im fortschreitendem Alter Ihr der Gesundheitszustand verändert und pflegebedürftig werden, doch nicht auf ihre Angehörige angewiesen sein möchten, ist das Seniorenheim Blaue Donau die kompetente Lösung. Wir sind fest davon überzeugt, dass es für Bewohner, die über die finanzielle Eigenversorgung hinaus auch persönliche Eigenversorgung und Unabhängigkeit verwirklichen wollen, das Nutzungsrecht auf Lebenszeit die ideale Entscheidung ist.

Falls bei einem Bewohner des Seniorenheimes innerhalb 5 Jahre solche psychiatrischen Krankheiten auftreten sollten, die das Leben und Pflege im Seniorenheim oder im Pflegeheim nicht ermöglichen, kann das Seniorenheim und der Heilig-Kreuz-Stiftung den Vertrag mit dem Bewohner kündigen. In diesem Fall erfassen beide Partner mit dem eingezahlten Betrag des Nutzungsrechtes, in dem Sinne, dass aus der Summe des eingezahlten Nutzungsrechtes die auf 5 Jahre angehende Restbetrag nach Abzug von 1.000.000 HUF dem Bewohner zurückerstattet wird. Fünf Jahre nach dem Einzug wird beim Vertragskündigung keine Summe vom Nutzungsrecht zurückgezahlt.

Falls der Bewohner innerhalb 5 Jahre nach dem Einzug stirbt, wird aus der Summe des eingezahlten Nutzungsrechtes die auf 5 Jahre angehende Restbetrag nach Abzug von 1.000.000 HUF dem angegebenen Erben zurückerstattet. Fünf Jahre nach dem Einzug wird beim Tod des Bewohners keine Summe vom Nutzungsrecht zurückgezahlt.

10 Jahre befristetes Nutzungsrecht, das nach 10 Jahren verlängert werden kann

Befristetes Nutzungsrecht des Seniorenheimes empfehlen wir solchen Leuten, in deren Familie es vorkommen kann, dass einige ältere Personen in den folgenden 10 Jahren umsorgt werden müssten. In den 10 Jahren können mehrere Familienmitglieder das Seniorenheim benutzen, dessen Nutzungsrecht nach 10 Jahren verlängert werden kann, durch die Konstruktion von Einzahlung von Jahresmiete oder Monatsmiete.

Was gehört zum ausschließlichen Recht der Nutzung?

Zur Zeit besteht die Möglichkeit zum Erwerb von insgesamt 20 Nutzungsrecht im ersten Haus des Seniorenheimes. Das Gebäude hat insgesamt fünf Wohnebenen, jede Etage verfügt über 4 Wohnungen. Die Architekten haben sich bemüht, Ästhetik und Funktion zu vereinheitlichen, und es war auch äußerst wichtig, die altersspezifischen Aspekte der Bewohner des Seniorenheimes zu berücksichtigen. Sowohl das Gebäude als auch die Wohnungen sind barrierefrei und das Haus verfügt über einen Aufzug. Das Gebäude und alle Wohnungen haben direktes Panorama auf die Donau. Die Wohnungen haben entweder Balkon oder französischen Balkon. Die Wohnungen im Erdgeschoß verfügen über Terrassen und haben ausschließliches Recht zur Nutzung ihres Gartenteiles.
Zu den Nutzungsrecht gehörenden Wohnungen haben eine Grundfläche von ca. 36m2: ein Flur, Küche, Zimmer und Bad/WC. Bei Bedarf kann der Schlafraum vom Zimmer abgetrennt werden oder es besteht auch die Möglichkeit, dass zwei Wohnungen zusammengelegt werden. Zum Nutzungsrecht gehört noch ein Abstellraum (4,5m2) im Kellerbereich sowie ein PKW-Stellplatz am bewachten Parkplatz.

Die Bewohner des Seniorenheimes bezahlen dem Eigentümer des Heimes jeden Monat die Nebenkosten. Diese werden mit individuellen Meßgeräten in jeder Wohnung abgemessen.
In den Wohnungen wird die Küche mit eingebauten IKEA-Möbeln und Elektrogeräten ausgestattet. Das Badezimmer ist barrierefrei und bei Bedarf gibt es Platz für eine Waschmaschine. Die Wohnungen haben Fußbodenheizung, und sie werden mit Außenbeschattung versehen. Auch Klimaanlage kann nach Wunsch eingebaut werden. In jeder Wohnung gibt es noch: Rauchmelder, Festnetz-Telefonanschlüsse sowie Zentralantennen- und Internetanschlüsse. Die Wohnungen sind alle unmöbliert. Die Einrichtung kann nach Ihren Wünschen mit IKEA-Möbeln gelöst werden, aufgrund einer besonderen Vereinbarung. Selbstverständlich ist es möglich, die Wohnungen mit eigenen Möbeln, nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen einzurichten.

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